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Tipps rund um den Führerschein  | Fahrschule4you

Führerscheinklassen
Information zu den einzelnen Klassen:

 

Klasse

 

 

A direkt

Direkteinstieg ab 25 Jahre Für Krafträder  über 25 kW [34 PS]

 

A

Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst nur für Krafträder bis max. 25 kW [34 PS], nach 2jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt)

 

A1

Leichtkrafträder max. 125 ccm. max. 11 kW*

 

M

Moped / Mokick (max. 50 ccm)**

 

B

Kraftwagen bis 3.5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis

 

BE

Kombination aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt

 

C

Kraftwagen über 3.5 t zulässiger Gesamtmasse

 

CE

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge

 

C1

Kraftwagen mit mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zul. Gesamtmasse

 

C1E

Kombination aus Fz.-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zul. Gesamtmasse)

 

D

Omnibusse

 

DE

Omnibusse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse

 

D1

Omnibusse mit bis zu 16 Fahrgastsitzplätzen

 

D1E

Kombination aus Fahrzeugklasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zul. Gesamtmasse)

 

L

Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 32 km/h**, auch mit Anhängern

 

T

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h. aber nicht mehr als 60 km/h) 1 **

 

*Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse 1b dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist.

**Inhaber der Klasse T dürfen bis Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h fahren

1 “Nationale“ Klassen. in der EG-Führerscheinrichtlinie nicht vorgesehen.





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