Fahrschule 4 YOU


FAHRSCHULSUCHE    |    FORUM    |    AUSBILDUNG    |    VERBAND    |    SEMINARE    |    VON A - Z
 

FAHRSCHUL SERVICE

Ich hatte geschl. Ortschaften km/h zu viel drauf und fuhr ein
powered by verkehrsportal.de

NEWSTICKER
(19. 01. 2010) 
Unfall bei Tempo 100 in Ortschaft: Kein Schadenersatz
[mehr...]
(19. 01. 2010) 
Beim Abbiegen ist zweimal Umsehen Pflicht
[mehr...]
(19. 01. 2010) 
Gericht: Überwachungsurteil kein Freibrief für Raser
[mehr...]
(19. 01. 2010) 
ADAC-Dachboxentest: Dicht oder nicht?
[mehr...]
(19. 01. 2010) 
Glatte Straßen: Höchste Zeit für Winterreifen
[mehr...]



FAHRSCHULLOGIN
Login

Passwort

                
   Anzeigen
 
D&W Repair Auto- und Motorradteile für alle Marken

Tipps rund um den Führerschein  | Fahrschule4you

Die Fahrschulen sind gesetzlich zu Preisklarheit und Preiswahrheit verpflichtet.

Preiswahrheit bedeutet:

Für jeden einzelnen Leistungsbereich muss ein fester Preis angekündigt und eingehalten werden. Nach dem Fahrlehrergesetz sind die einzelnen Leistungsbereiche durch folgende Entgeltgruppen definiert:
Grundbetrag auch "Grundgebühr" genannt, für die allgemeinen Aufwendungen und den theoretischen Unterricht einschließlich der theoretischen Vorprüfungen.

Lehrmaterialien sind im Grundbetrag nicht enthalten, diese müssen immer extra bezahlt werden.

Fahrstunde "Normalfahrstunde" zu 45 Minuten (gesetzliche Regelleistung) und bezogen auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug)
Überlandfahrstunde Ausbildungsfahrten auf Bundes- und Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften Auch die Preise für die so genannten Sonderfahrten  müssen sich jeweils auf die gesetzliche Regelleistung von 45 Minuten und auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug beziehen.
Autobahnfahrstunde Ausbildungsfahrten auf Autobahnen
Dunkelheitsfahrstunde Ausbildungsfahrten bei Dunkelheit und Dämmerung
Vorstellung zur theoretischen Prüfung Entgelt für Aufwendungen der Fahrschule im Zusammenhang mit der theoretischen Prüfung Das Entgelt für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung muss jeweils getrennt ausgewiesen werden. Dieses Entgelt ist unabhängig von den Prüfungsgebühren (für TÜV oder DEKRA) zu entrichten. Um es für ihre Kunden leichter zu machen, zieht häufig die Fahrschule auch die Prüfungsgebühr ein und leitet sie an die Prüfstelle weiter.
Vorstellung zur praktischen Prüfung Entgelt für Aufwendungen der Fahrschule im Zusammenhang mit der praktischen Prüfung
Vorstellung zu einer praktischen Teilprüfung (betrifft vor allem Lkw und Bus)
Unterweisung am Fahrzeug (betrifft vor allem Lkw und Bus)
Alle Preisangaben müssen als "Endpreise", also einschließlich der Mehrwertsteuer ausgewiesen sein.

Pauschalpreise, also ein von vornherein vereinbarter Festpreis, der alle Leistungen der Fahrschule einschließt, sind unzulässig.

Preisklarheit bedeutet:

Alle Preisangaben müssen sich auf die durch Gesetz definierten Leistungsbereiche beziehen und für jede einzelne Führerscheinklasse klar überschaubar sein.

Immer nach den Kosten aller Leistungsbereiche fragen! Lassen Sie sich keine zusätzlichen Kosten aufbrummen!

Mit dem Grundbetrag haben Sie für alle Verwaltungskosten und Ihren theoretische Unterricht bezahlt. Es ist deshalb unzulässig, Ihnen weitere Kosten für Bürotätigkeiten zu berechnen (z.B. für telefonische Anfragen bei der Führerscheinstelle, beim TÜV oder für ähnliche Service-Leistungen).

Und bei nicht bestandener theoretischen Prüfung?

Wenn's bei der theoretischen Prüfung nicht auf Anhieb geklappt hat und deshalb weitere Ausbildung notwendig ist, darf die Fahrschule einen Teilgrundbetrag berechnen. Aber nur, wenn sie das dafür fällige Entgelt zuvor im Preisaushang bekannt gegeben hatte und es im Ausbildungsvertrag vereinbart worden war.

Bei nicht bestandener praktischer Prüfung?

Wenn die praktische Prüfung schief gegangen ist, sind vor der Wiederholung natürlich noch einige Fahrstunden fällig, die bezahlt werden müssen. Außer der erneuten Vorstellungsgebühr fallen in der Fahrschule keine weiteren Kosten mehr an.

Faire Preise? Stimmt das Verhältnis?

Ob die Preisgestaltung einer Fahrschule fair ist, kann durch folgende Vergleiche leicht erkannt werden.

Gemessen am Betrag einer Normalfahrstunde sollte

der Grundbetrag nicht mehr als das

10-fache

die einzelne Sonderfahrt nicht mehr als das

1,5-fache

die Summe der beiden Entgelte für die 
Vorstellung zur Prüfung
(Theorie und Praxis) 
sollte nicht mehr als das

5-fache

und sofern eine Fahrschule nach nicht bestandener
Theorie einen Teilgrundbetrag verlangt, sollte 
dieser nicht mehr als das

5-fache

betragen.

Wenn sich die einzelnen Preise in diesem Verhältnis bewegen, darf mit ziemlicher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass in dieser Fahrschule Preiswahrheit und Preisklarheit Beachtung finden.

Wir wünschen Ihnen bei der Wahl der Fahrschule eine glückliche Hand, eine erfolgreiche Ausbildung und immer eine unfallfrei Fahrt.


(C) FAHRLEHRERVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.




LOGIN  |  KONTAKT  |  IMPRESSUM  |  AGB  |  WIR ÜBER UNS  |  PARTNER  |  JOBS  |  PRESSE  |  MEDIADATEN

© 2004 FAHRSCHULE 4 YOU