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Die Fahrschulen sind
gesetzlich zu Preisklarheit und Preiswahrheit verpflichtet.
Preiswahrheit
bedeutet:
Für
jeden einzelnen Leistungsbereich muss ein fester Preis angekündigt und
eingehalten werden. Nach dem Fahrlehrergesetz sind die einzelnen
Leistungsbereiche durch folgende Entgeltgruppen definiert:
| Grundbetrag |
auch "Grundgebühr" genannt, für die
allgemeinen Aufwendungen und den theoretischen Unterricht einschließlich
der theoretischen Vorprüfungen.
Lehrmaterialien sind im
Grundbetrag nicht enthalten, diese müssen immer extra bezahlt
werden.
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| Fahrstunde |
"Normalfahrstunde" zu 45 Minuten (gesetzliche
Regelleistung) und bezogen auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug) |
| Überlandfahrstunde |
Ausbildungsfahrten auf Bundes- und Landstraßen
außerhalb geschlossener Ortschaften |
Auch die Preise für die so genannten
Sonderfahrten müssen sich jeweils auf die gesetzliche Regelleistung
von 45 Minuten und auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug
beziehen. |
| Autobahnfahrstunde |
Ausbildungsfahrten auf Autobahnen |
| Dunkelheitsfahrstunde |
Ausbildungsfahrten bei Dunkelheit und
Dämmerung |
| Vorstellung zur theoretischen Prüfung |
Entgelt für
Aufwendungen der Fahrschule im Zusammenhang mit der theoretischen
Prüfung |
Das Entgelt für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen
Prüfung muss jeweils getrennt ausgewiesen werden. Dieses Entgelt ist
unabhängig von den Prüfungsgebühren (für TÜV oder DEKRA) zu entrichten. Um
es für ihre Kunden leichter zu machen, zieht häufig die Fahrschule auch
die Prüfungsgebühr ein und leitet sie an die Prüfstelle weiter.
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| Vorstellung zur praktischen Prüfung |
Entgelt für
Aufwendungen der Fahrschule im Zusammenhang mit der praktischen
Prüfung |
| Vorstellung zu
einer praktischen Teilprüfung |
(betrifft vor allem Lkw und
Bus) |
| Unterweisung am Fahrzeug |
(betrifft vor allem Lkw und Bus) |
| Alle
Preisangaben müssen als "Endpreise", also einschließlich der Mehrwertsteuer ausgewiesen
sein.
Pauschalpreise, also ein von vornherein
vereinbarter Festpreis, der alle Leistungen der Fahrschule einschließt,
sind unzulässig. |
Preisklarheit bedeutet:
Alle Preisangaben müssen sich auf die durch Gesetz
definierten Leistungsbereiche beziehen und für jede einzelne Führerscheinklasse
klar überschaubar sein.
Immer nach den Kosten aller Leistungsbereiche fragen! Lassen Sie sich keine
zusätzlichen Kosten aufbrummen!
Mit dem Grundbetrag haben Sie für alle
Verwaltungskosten und Ihren theoretische Unterricht bezahlt. Es ist deshalb
unzulässig, Ihnen weitere Kosten für Bürotätigkeiten zu berechnen (z.B. für
telefonische Anfragen bei der Führerscheinstelle, beim TÜV oder für ähnliche
Service-Leistungen).
Und bei nicht bestandener theoretischen
Prüfung?
Wenn's bei der theoretischen Prüfung
nicht auf Anhieb geklappt hat und deshalb weitere Ausbildung notwendig ist, darf
die Fahrschule einen Teilgrundbetrag berechnen. Aber nur, wenn sie das
dafür fällige Entgelt zuvor im Preisaushang bekannt gegeben hatte und es im
Ausbildungsvertrag vereinbart worden war.
Bei nicht bestandener praktischer
Prüfung?
Wenn die praktische Prüfung schief gegangen ist, sind
vor der Wiederholung natürlich noch einige Fahrstunden fällig, die bezahlt
werden müssen. Außer der erneuten Vorstellungsgebühr fallen in der Fahrschule
keine weiteren Kosten mehr an.
Faire Preise? Stimmt das Verhältnis?
Ob die Preisgestaltung einer Fahrschule fair ist,
kann durch folgende Vergleiche leicht erkannt werden.
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Gemessen am Betrag einer Normalfahrstunde
sollte |
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der
Grundbetrag nicht mehr
als das |
10-fache |
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die
einzelne Sonderfahrt
nicht mehr als das |
1,5-fache |
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die
Summe der beiden Entgelte für die Vorstellung zur Prüfung (Theorie und
Praxis) sollte nicht mehr als das |
5-fache |
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und sofern eine
Fahrschule nach nicht bestandener Theorie einen Teilgrundbetrag verlangt,
sollte dieser nicht mehr als das |
5-fache |
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betragen. |
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Wenn sich die einzelnen Preise in diesem
Verhältnis bewegen, darf mit ziemlicher Sicherheit davon ausgegangen werden,
dass in dieser Fahrschule Preiswahrheit und Preisklarheit Beachtung
finden.
Wir wünschen Ihnen bei der Wahl der Fahrschule eine
glückliche Hand, eine erfolgreiche Ausbildung und immer eine unfallfrei
Fahrt.
(C) FAHRLEHRERVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.
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